Die Christophorus-Crew
Sie fliegen um Ihr Leben
Mit Ausnahme der Piloten sind die Crew-Mitglieder keine Angestellten des Christophorus Flugrettungsvereins. Das Sanitätspersonal rekrutiert sich aus Mitgliedern diverser Rettungsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst etc.), die Flugrettungsärzte sind Spitals-, bzw. teilweise auch niedergelassene Ärzte. Dadurch ist gewährleistet, dass die Christophorus-Mannschaft über ihre Erfahrungen im Notarzthubschraubereinsatz hinaus routiniert und informiert ist.
Aufnahmebedingungen für den Piloten:
a) Mindesterfahrung 2000 Flugstunden;
b) Einschlägige Hochgebirgs- und Außenlasterfahrung;
c) Österreichischer Berufspilotenschein mit Nachtsichtflugberechtigung;
Aufnahmebedingungen für den Flugrettungssanitäter:
a) abgeschlossene Notfallsanitäter-Ausbildung;
b) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung (nur an alpinen Stützpunkten mit 3er-Crew);
c) mindestens 4 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.
Aufnahmebedingungen für den Flugrettungsarzt:
a) Notarztqualifikation gemäß § 40 Ärztegesetz;
b) Spezielle fachliche Kenntnisse in den Bereichen Anästhesie, innere Medizin, Traumatologie, Neurologie und Intensivmedizin;
c) ausreichende Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.
Durch Übungen und Schulungen wird der Wissens- und Ausbildungsstand der gesamten Christophorus-Einsatzmannschaft immer wieder erneuert, ergänzt und auf dem letzten Stand der Wissenschaft gehalten. Für Flugrettungsärzte wie Flugrettungssanitäter bietet jeder Stützpunkt praktische und theoretische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (zu medizinischen, rettungs- und flugsicherheitstechnischen Themen) an. Die Crewmitglieder sind verpflichtet, dieses Angebot im Ausmaß von mindestens 16 Stunden jährlich in Anspruch zu nehmen.